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Gefahrstoff-Umgang.
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Sicherheitstraining
zum Umgang mit
gefährlichen Stoffen |
[mehr...]
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GHS.
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Neue Gefahrstoff-
Kennzeichnungen
nach GHS
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U
M G A N G M I T G E F A H R S T O F F E N
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Umgang mit Gefahrstoffen.
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Gefahrstoffe
sind Stoffe und Zubereitungen mit gefährlichen,
gesundheitsschädigenden oder umweltgefährdenden Eigenschaften
oder
die sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen.
Gefahrstoffe
sind Bestandteil vieler Produktions- und Arbeitsprozesse, entstehen
bei der Herstellung bzw. Verwendung oder werden dabei freigesetzt.
Oft ist es
unvermeidbar, dass Mitarbeiter mit
Gefahrstoffen umgehen müssen. Für
alle
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen entsprechende
Betriebsanweisungen
erstellt
werden, die die beim
Umgang mit Gefahrstoffen möglichen Gefahren für Mensch und
Umwelt beschreiben, sowie Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
festlegen. Anhand der Betriebsanweisung müssen Beschäftigte,
die bei ihrer Arbeit mit Gefahrstoffen umgehen, regelmäßig über
Gefährdungen und entsprechende Verhaltensregeln
informiert werden.
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Gift
in den Händen eines Weisen
ist ein Heilmittel, ein Heilmittel in den Händen eines Toren ist
Gift.
Giacomo Casanova, 1725-1798 |
Für
die Schulung von Mitarbeitern aus
Industrie, Gewerbe und Dienstleistung, die mit
Gefahrstoffen arbeiten, bieten
wir mit praxisbezogenen Unterweisungen
zu Eigenschaften und Gefahren Kenntnisse und Motivation zum sicheren
Umgang
mit gefährlichen
Arbeitsstoffen.
Erfahrene Fachlehrer und Trainer mit der Fachkunde
nach §7 GefStoffV vermitteln den richtigen Umgang und das
sichere Arbeiten mit Gefahrstoffen, sowie grundsätzliche technische,
organisatorische und hygienische Maßnahmen zur
Vermeidung stoffbedingter
Gefahren am
Arbeitsplatz.
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Globally Harmonized System (GHS).
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Seit
dem 20. Januar 2009 können Gefahrstoffe nach dem Global Harmonized System (GHS) der Vereinten Nationen zur
Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien eingestuft und
gekennzeichnet werden. Das GHS bildet
die Grundlage einer weltweiten Vereinheitlichung bestehender nationaler
Systeme und bietet zukünftig ein einheitliches
Kennzeichnungsverfahren, einheitliche Einstufungskriterien und ein
einheitliches Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe. Neue
Gefahrenpiktogramme ersetzen künftig die noch gültigen
Symbole auf orangem Untergrund. Außerdem werden sog.
Signalwörter „Gefahr“ für die schwerwiegenden
Gefahrenkategorien und „Achtung" für die weniger schwerwiegenden
Gefahrenkategorien eingeführt.
Bisherige Unterschiede in den Regelungen für den Transport von
Gefahrgütern und in den Regelungen für den Umgang mit
Gefahrstoffen
werden damit aufgehoben.
Selbstverständlich
informieren wir auch über die neuen Kennzeichnungsverfahren,
Einstufungskriterien und das einheitliche Sicherheitsdatenblatt
nach GHS! |
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Informationen
zu GHS
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- Gefahrstoffe
- Gefahren
und Kennzeichnung
- Sicheres
Arbeiten mit Gefahrstoffen
- Betriebsanweisungen
- Persönliche
Schutzausrüstung
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Unterweisungsnachweis
§12
ArbSchG und § 14 GefStoffV i.V.m. § 4 BGV A1 |
Vor-Ort-Training
I Fachkunde nach §7 GefStoffV I Keine Nebenkosten I Deutschlandweit
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Übersicht Gefahrstoff-Umgang
Arbeitsschutzgesetz
§12
Gefahrstoffverordnung
§14
BGV
A1
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Ergänzend zum
sicheren Umgang mit Gefahrstoffen bieten wir anschauliche und
eindrucksvolle Experimentalvorträge zu spezifischen Stoffgefahren:
Brennbare
Stoffe
Explosionsgefahren
Säuren
und Laugen
Technische
Gase
Haben Sie Interesse
an diesem Sicherheitstraining? Dann nehmen Sie [Kontakt]
mit uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne ein konkretes Angebot! |
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Entzündliche
Stoffe.
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Entzündliche
Stoffe gehören aufgrund ihrer
Brennbarkeit bei unterschiedlichen Temperaturen oder
brandfördernden
Eigenschaften zu den gefährlichen Stoffen im Sinne der GefStoffV.
Brennbare Stoffe sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe
einschließlich Dämpfen, Nebel oder Stäuben, die im
Gemisch mit Sauerstoff
und einer geeigneten Zündquelle entzündet werden können.
Brandfördernde
Stoffe, die in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei
Berührung
mit brennbaren Stoffen oder Zubereitungen, überwiegend durch
Sauerstoffabgabe, die Brandgefahr und die Abbrandgeschwindigkeit
beträchtlich erhöhen.
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Um mit hoch- oder leichtentzündlichen
Arbeits- und
Betriebsstoffen sicher
arbeiten zu können, ist die Kenntnis der möglichen,
stoffbedingten
Gefahren nötig.
Erfahrene Fachlehrer und Trainer mit der Fachkunde
nach §7 GefStoffV vermitteln in anschaulichen
Experimenten
die Eigenschaften und Gefahren brennbarer
fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe.
Mit
unserer mobilen Laboreinrichtung kann das Brandverhalten brennbarer
fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe in anschaulichen und
eindrucksvollen Experimenten gefahrlos fast überall vorgeführt und erklärt werden.
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- Brennbare
Stoffe
- Flüssigkeiten
und Dämpfe
- Flamm-
und Brennpunkt
- Aerosole
- Dochtwirkung
- Selbstentzündung
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Unterweisungsnachweis
§12
ArbSchG und § 14 GefStoffV i.V.m. § 4 BGV A1 |
Experimentalvortrag
I Fachkunde nach §7 GefStoffV I Mobiles Labor I Höchste
Sicherheit [mehr...] |
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Experimentalvortrag
Entzündliche Stoffe
Arbeitsschutzgesetz
§12
Gefahrstoffverordnung
§14
BGV
A1
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Haben Sie Interesse
an diesem Sicherheitstraining? Kombinieren Sie dieses
Training z.B. auch
mit unserem [Brandschutz-Training
zum Feuerlöscher-Einsatz]. Wir
erstellen Ihnen gerne ein konkretes Angebot! |
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Seitenanfang |
Explosionsgefahren.
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Explosionsgefahr
besteht überall dort, wo sich explosionsfähige
Atmosphäre in hinreichender Menge bilden kann. Eine
explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus brennbaren
Stoffen mit
(Luft-)Sauerstoff. Als brennbare Stoffe kommen Gase,
Flüssigkeitsdämpfe, aber auch Aerosole aus Nebeln oder
Stäuben in
Frage.
Die Bereiche, in
welchen eine gefährliche explosionsfähige
Atmosphäre auftreten kann, müssen als
explosionsgefährdete Zonen
ausgewiesen werden. Um in diesen Zonen eine Explosion zu verhindern,
dürfen keine wirksamen Zündquellen auftreten.
Zur
Verwendung in exgefährdeten Bereichen dürfen nur Betriebsmittel
entsprechend der vorkommenden Stoffe, der
Zone, der Temperaturklasse und der Explosionsgruppe verwendet werden.
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Explosionen
führen immer wieder zu schweren Unglücksfällen,
oftmals mit erheblichen Verletzungen und nicht selten auch mit
Todesfolge. Um in
Betriebsbereichen mit Explosionsgefahr (Explosionsschutzzonen) sicher
arbeiten zu können, ist die Kenntnis der möglichen,
stoffbedingten
Gefahren nötig.
Erfahrene Fachlehrer und Trainer mit der Fachkunde
nach §7 GefStoffV vermitteln in anschaulichen
Experimenten
die Eigenschaften und Gefahren explosionsfähiger Atmosphären
durch
Gase, Dämpfe und Stäube. Mit unserer
mobilen
Laboreinrichtung können Zündungen und
Druckauswirkungen explosionsfähiger
Atmosphären
aus Gasen, Dämpfen und Stäuben in anschaulichen und
eindrucksvollen Experimenten gefahrlos fast überall vorgeführt und erklärt werden.
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- Gase,
Dämpfe und Stäube
- Explosionsgrenzen
- ExSchutz-Zonen
- Ex-geschützte
Betriebsmittel
- Betriebsanweisung
- Zutrittsverbot
und Arbeitsfreigabe
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Unterweisungsnachweis § 12 ArbSchG,
§ 14
GefStoffV und §§ 5, 9 BetrSichV i.V.m. Anhang 4 |
Experimentalvortrag
I Fachkunde nach §7 GefStoffV I Mobiles Labor I Höchste
Sicherheit [mehr...] |
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Experimentalvortrag
Explosionsgefahr
Arbeitsschutzgesetz
§12
Gefahrstoffverordnung
§14
Betriebssicherheitsverordnung
§9
Betriebssicherheitsverordnung
§5
BetrSichV
Anh. 4
BGV
A1 |
Haben Sie Interesse
an diesem Sicherheitstraining? Kombinieren Sie dieses
Training z.B. auch
mit unserem [Sicherheitstraining zu
Explosionsgefahren]. Wir
erstellen Ihnen gerne ein konkretes Angebot! |
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Seitenanfang |
Säuren und Laugen.
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Ätzende
Stoffe können
organischer oder anorganischer Natur, fest, flüssig oder
gasförmig sein.
Säuren und Basen und Verbindungen, die mit Wasser alkalisch oder
sauer reagieren, aber auch oxidierend wirkende und
wasserentziehende Stoffe zählen zu den
ätzenden
Stoffen, da sie lebendes Gewebe zerstören oder
Oberflächen angreifen.
Die Verätzung bezeichnet eine Verletzung von Haut oder
Schleimhäuten
durch
chemische Stoffe, in der Regel starke Säuren oder Laugen. Der Grad
der
Schädigung hängt von der Art und Konzentration der
ätzenden Stoffe,
aber auch von der Menge und Dauer der Einwirkung ab.
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Um mit ätzenden Arbeits- und Betriebsstoffen sicher
arbeiten zu können, ist die Kenntnis der möglichen,
stoffbedingten
Gefahren nötig.
Erfahrene Fachlehrer und Trainer mit
der Fachkunde
nach §7 GefStoffV vermitteln in anschaulichen
Experimenten
die Eigenschaften und Gefahren ätzender
Stoffe,
wie Säuren und Laugen. Mit unserer mobilen
Laboreinrichtung können Stoffeigenschaften und Reaktionen von
ätzenden
Säuren und Laugen in anschaulichen und
eindrucksvollen Experimenten gefahrlos fast überall vorgeführt und erklärt werden.
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- Ätzende
Stoffe
- pH-Wert
- Verdünnung
- Neutralisation
- Erste-Hilfe
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Unterweisungsnachweis
§12
ArbSchG und § 14 GefStoffV i.V.m. § 4 BGV A1 |
Experimentalvortrag
I Fachkunde nach §7 GefStoffV I Mobiles Labor I Höchste
Sicherheit [mehr...] |
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Experimentalvortrag Ätzende
Stoffe
Arbeitsschutzgesetz
§12
Gefahrstoffverordnung
§14
BGV
A1 |
Haben Sie Interesse
an diesem Sicherheitstraining? Kombinieren Sie dieses
Training z.B. auch
mit unserem [Sicherheitstraining zum
Chemikalienschutz]. Wir
erstellen Ihnen gerne ein konkretes Angebot! |
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Seitenanfang |
Technische Gase.
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Gase können sich vollkommen frei
bewegen und jeden zur Verfügung stehenden Raum vollständig
und gleichmäßig ausfüllen. Gegenüber festen oder
flüssigen Stoffen nimmt die gleiche Masse als Gas bei
Normalbedingungen den rund tausend- bis zweitausendfachen Raum ein.
Das Volumen von Gasen
ist umgekehrt
proportional zum Druck. Um eine möglichst große Menge an Gas
in einem
Behälter zu speichern,
also eine hohe Dichte zu erhalten, wird das Gas stark komprimiert (Druckgas). Für
eine höchstmögliche Druckbelastbarkeit der Behälter
werden meist
zylinderförmige oder kugelförmige Druckbehälter
(Gasflaschen)
eingesetzt.
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Um mit unter Druck stehenden technischen Gasen sicher
arbeiten und umgehen zu können, ist die Kenntnis der
möglichen,
stoffbedingten
Gefahren nötig.
Erfahrene Fachlehrer und Trainer mit
der Fachkunde
nach §7 GefStoffV vermitteln in anschaulichen
Experimenten
die Eigenschaften und Gefahren bei Austritt
unter Druck stehender oder verflüssigter Gase. Mit
unserer mobilen Laboreinrichtung kann
die Freisetzung von komprimierten oder tiefkalt verfüssigten
technischen Gasen in anschaulichen und
eindrucksvollen Experimenten gefahrlos fast überall vorgeführt und erklärt werden.
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- Umgang
mit Druckgasen
- Tiefkalte,
verflüssigte Gase
- Volumen
und Expansion
- Expansionskälte
- Sauerstoffverdrängung
- Sauerstoffanreicherung
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Unterweisungsnachweis
§12
ArbSchG und § 14 GefStoffV i.V.m. § 4 BGV A1 |
Experimentalvortrag
I Fachkunde nach §7 GefStoffV I Mobiles Labor I Höchste
Sicherheit [mehr...] |
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Experimentalvortrag Technische Gase
Arbeitsschutzgesetz
§12
Gefahrstoffverordnung
§14
BGV
A1 |
Haben Sie Interesse
an diesem Sicherheitstraining? Dann nehmen Sie [Kontakt]
mit uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne ein konkretes Angebot!
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