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Homepage Umweltschutz Gefahrstoffe

Gefahrstoff-Umgang.
Sicherheitstraining
zum Umgang mit
gefährlichen Stoffen
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GHS.
Neue Gefahrstoff-
Kennzeichnungen
nach GHS

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Animation
Experimentalvorträge.
Experimente zu
gefährlichen
Stoffeigenschaften
[Entzündl. Stoffe...]
[Ex-Gefahren...]
[Säuren u. Laugen...]
[Techn. Gase...]

U M G A N G   M I T   G E F A H R S T O F F E N
Experimentalvortrag

Umgang mit Gefahrstoffen.
Gefahrstoffe sind Stoffe und Zubereitungen mit gefährlichen, gesundheitsschädigenden oder umweltgefährdenden Eigenschaften oder die sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen.

Gefahrstoffe sind Bestandteil vieler Produktions- und Arbeitsprozesse,
entstehen bei der Herstellung bzw. Verwendung oder werden dabei freigesetzt. Oft ist es unvermeidbar, dass Mitarbeiter mit Gefahrstoffen umgehen müssen. Für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen entsprechende Betriebsanweisungen erstellt werden, die die beim Umgang mit Gefahrstoffen möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt beschreiben, sowie Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festlegen. Anhand der Betriebsanweisung müssen Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit mit Gefahrstoffen umgehen, regelmäßig über Gefährdungen und entsprechende Verhaltensregeln informiert werden.
Gift in den Händen eines Weisen ist ein Heilmittel, ein Heilmittel in den Händen eines Toren ist Gift.
Giacomo Casanova, 1725-1798

Für die Schulung von Mitarbeitern aus Industrie, Gewerbe und Dienstleistung, die mit Gefahrstoffen arbeiten, bieten wir mit praxisbezogenen Unterweisungen zu Eigenschaften und Gefahren Kenntnisse und Motivation zum sicheren Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen.

Erfahrene Fachlehrer und Trainer mit der Fachkunde nach §7 GefStoffV vermitteln den richtigen Umgang und das sichere Arbeiten mit Gefahrstoffen, sowie grundsätzliche
technische, organisatorische und hygienische Maßnahmen zur Vermeidung stoffbedingter Gefahren am Arbeitsplatz.
Globally Harmonized System (GHS).

GHS-Symbol
Seit dem 20. Januar 2009 können Gefahrstoffe nach dem Global Harmonized System (GHS) der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien eingestuft und gekennzeichnet werden. Das GHS bildet die Grundlage einer weltweiten Vereinheitlichung bestehender nationaler Systeme und bietet zukünftig ein einheitliches Kennzeichnungsverfahren, einheitliche Einstufungskriterien und ein einheitliches Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe. Neue Gefahrenpiktogramme ersetzen künftig die noch gültigen Symbole auf orangem Untergrund. Außerdem werden sog. Signalwörter „Gefahr“ für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien und „Achtung" für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien eingeführt. Bisherige Unterschiede in den Regelungen für den Transport von Gefahrgütern und in den Regelungen für den Umgang mit Gefahrstoffen werden damit aufgehoben.

Selbstverständlich informieren wir auch über die neuen
Kennzeichnungsverfahren, Einstufungskriterien und das einheitliche Sicherheitsdatenblatt nach GHS!
WebsymbolInformationen zu GHS




  • Gefahrstoffe
  • Gefahren und Kennzeichnung
  • Sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen
  • Betriebsanweisungen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen

Unterweisungsnachweis §12 ArbSchG und § 14 GefStoffV i.V.m. § 4 BGV A1
Vor-Ort-Training I Fachkunde nach §7 GefStoffV I Keine Nebenkosten I Deutschlandweit [mehr...]
SeitensymbolÜbersicht Gefahrstoff-Umgang
WebsymbolArbeitsschutzgesetz §12
WebsymbolGefahrstoffverordnung §14
WebsymbolBGV A1
Ergänzend zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen bieten wir anschauliche und eindrucksvolle Experimentalvorträge zu spezifischen Stoffgefahren:
Brennbare Stoffe
Explosionsgefahren
Säuren und Laugen
Technische Gase

Haben Sie Interesse an diesem Sicherheitstraining? Dann nehmen Sie [Kontakt] mit uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne ein konkretes Angebot!


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Entzündliche Stoffe.
Entzündliche Stoffe gehören aufgrund ihrer Brennbarkeit bei unterschiedlichen Temperaturen oder brandfördernden Eigenschaften zu den gefährlichen Stoffen im Sinne der GefStoffV.

Brennbare Stoffe sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe einschließlich Dämpfen, Nebel oder Stäuben, die im Gemisch mit Sauerstoff und einer geeigneten Zündquelle entzündet werden können. Brandfördernde Stoffe, die in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen oder Zubereitungen, überwiegend durch Sauerstoffabgabe, die Brandgefahr und die Abbrandgeschwindigkeit beträchtlich erhöhen.
Um mit hoch- oder leichtentzündlichen Arbeits- und Betriebsstoffen sicher arbeiten zu können, ist die Kenntnis der möglichen, stoffbedingten Gefahren nötig.

Erfahrene Fachlehrer und Trainer mit der Fachkunde nach §7 GefStoffV vermitteln in  anschaulichen Experimenten die Eigenschaften und Gefahren
brennbarer fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe. Mit unserer mobilen Laboreinrichtung kann das Brandverhalten brennbarer fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe in anschaulichen und eindrucksvollen Experimenten gefahrlos fast überall vorgeführt und erklärt werden.

  • Brennbare Stoffe
  • Flüssigkeiten und Dämpfe
  • Flamm- und Brennpunkt
  • Aerosole
  • Dochtwirkung
  • Selbstentzündung

Unterweisungsnachweis §12 ArbSchG und § 14 GefStoffV i.V.m. § 4 BGV A1
Experimentalvortrag I Fachkunde nach §7 GefStoffV I Mobiles Labor I Höchste Sicherheit [mehr...]
SeitensymbolExperimentalvortrag Entzündliche Stoffe
WebsymbolArbeitsschutzgesetz §12
WebsymbolGefahrstoffverordnung §14
WebsymbolBGV A1
Haben Sie Interesse an diesem Sicherheitstraining? Kombinieren Sie dieses Training z.B. auch mit unserem [Brandschutz-Training zum Feuerlöscher-Einsatz]. Wir erstellen Ihnen gerne ein konkretes Angebot!


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Explosionsgefahren.
Explosionsgefahr besteht überall dort, wo sich explosionsfähige Atmosphäre in hinreichender Menge bilden kann. Eine explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus brennbaren Stoffen mit (Luft-)Sauerstoff. Als brennbare Stoffe kommen Gase, Flüssigkeitsdämpfe, aber auch Aerosole aus Nebeln oder Stäuben in Frage.

Die Bereiche, in welchen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, müssen als explosionsgefährdete Zonen ausgewiesen werden. Um in diesen Zonen eine Explosion zu verhindern, dürfen keine wirksamen Zündquellen auftreten.
Zur Verwendung in exgefährdeten Bereichen dürfen nur Betriebsmittel entsprechend der vorkommenden Stoffe, der Zone, der Temperaturklasse und der Explosionsgruppe verwendet werden.
Explosionen führen immer wieder zu schweren Unglücksfällen, oftmals mit erheblichen Verletzungen und nicht selten auch mit Todesfolge. Um in Betriebsbereichen mit Explosionsgefahr (Explosionsschutzzonen) sicher arbeiten zu können, ist die Kenntnis der möglichen, stoffbedingten Gefahren nötig.

Erfahrene Fachlehrer und Trainer mit der Fachkunde nach §7 GefStoffV vermitteln in  anschaulichen Experimenten die Eigenschaften und Gefahren explosionsfähiger Atmosphären durch Gase, Dämpfe und Stäube.
Mit unserer mobilen Laboreinrichtung können Zündungen und Druckauswirkungen explosionsfähiger Atmosphären aus Gasen, Dämpfen und Stäuben in anschaulichen und eindrucksvollen Experimenten gefahrlos fast überall vorgeführt und erklärt werden.

  • Gase, Dämpfe und Stäube
  • Explosionsgrenzen
  • ExSchutz-Zonen
  • Ex-geschützte Betriebsmittel
  • Betriebsanweisung
  • Zutrittsverbot und Arbeitsfreigabe

Unterweisungsnachweis § 12 ArbSchG, § 14 GefStoffV und §§ 5, 9 BetrSichV i.V.m. Anhang 4
Experimentalvortrag I Fachkunde nach §7 GefStoffV I Mobiles Labor I Höchste Sicherheit [mehr...]
SeitensymbolExperimentalvortrag Explosionsgefahr
WebsymbolArbeitsschutzgesetz §12
WebsymbolGefahrstoffverordnung §14
WebsymbolBetriebssicherheitsverordnung §9
WebsymbolBetriebssicherheitsverordnung §5
WebsymbolBetrSichV Anh. 4
WebsymbolBGV A1
Haben Sie Interesse an diesem Sicherheitstraining? Kombinieren Sie dieses Training z.B. auch mit unserem [Sicherheitstraining zu Explosionsgefahren]. Wir erstellen Ihnen gerne ein konkretes Angebot!


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Säuren und Laugen.
Ätzende Stoffe können organischer oder anorganischer Natur, fest, flüssig oder gasförmig sein. Säuren und Basen und Verbindungen, die mit Wasser alkalisch oder sauer reagieren, aber auch oxidierend wirkende und wasserentziehende Stoffe zählen zu den ätzenden Stoffen, da sie lebendes Gewebe zerstören oder Oberflächen angreifen.
Die Verätzung bezeichnet eine Verletzung von Haut oder Schleimhäuten durch chemische Stoffe, in der Regel starke Säuren oder Laugen. Der Grad der Schädigung hängt von der Art und Konzentration der ätzenden Stoffe, aber auch von der Menge und Dauer der Einwirkung ab.

Um mit ätzenden Arbeits- und Betriebsstoffen sicher arbeiten zu können, ist die Kenntnis der möglichen, stoffbedingten Gefahren nötig.

Erfahrene Fachlehrer und Trainer mit der Fachkunde nach §7 GefStoffV vermitteln in  anschaulichen Experimenten die Eigenschaften und Gefahren ätzender Stoffe, wie Säuren und Laugen. Mit unserer mobilen Laboreinrichtung können Stoffeigenschaften und Reaktionen von ätzenden Säuren und Laugen in anschaulichen und eindrucksvollen Experimenten gefahrlos fast überall vorgeführt und erklärt werden.

  • Ätzende Stoffe
  • pH-Wert
  • Verdünnung
  • Neutralisation
  • Erste-Hilfe

Unterweisungsnachweis §12 ArbSchG und § 14 GefStoffV i.V.m. § 4 BGV A1
Experimentalvortrag I Fachkunde nach §7 GefStoffV I Mobiles Labor I Höchste Sicherheit [mehr...]
SeitensymbolExperimentalvortrag Ätzende Stoffe
WebsymbolArbeitsschutzgesetz §12
WebsymbolGefahrstoffverordnung §14
WebsymbolBGV A1
Haben Sie Interesse an diesem Sicherheitstraining? Kombinieren Sie dieses Training z.B. auch mit unserem [Sicherheitstraining zum Chemikalienschutz]. Wir erstellen Ihnen gerne ein konkretes Angebot!


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Technische Gase.
Gase können sich vollkommen frei bewegen und jeden zur Verfügung stehenden Raum vollständig und gleichmäßig ausfüllen. Gegenüber festen oder flüssigen Stoffen nimmt die gleiche Masse als Gas bei Normalbedingungen den rund tausend- bis zweitausendfachen Raum ein.

Das Volumen von Gasen ist umgekehrt proportional zum Druck. Um eine möglichst große Menge an Gas in einem Behälter zu speichern, also eine hohe Dichte zu erhalten, wird das Gas stark komprimiert
(Druckgas). Für eine höchstmögliche Druckbelastbarkeit der Behälter werden meist zylinderförmige oder kugelförmige Druckbehälter (Gasflaschen) eingesetzt.
Um mit unter Druck stehenden technischen Gasen sicher arbeiten und umgehen zu können, ist die Kenntnis der möglichen, stoffbedingten Gefahren nötig.

Erfahrene Fachlehrer und Trainer mit der Fachkunde nach §7 GefStoffV vermitteln in  anschaulichen Experimenten die Eigenschaften und Gefahren bei Austritt unter Druck stehender oder verflüssigter Gase. Mit unserer mobilen Laboreinrichtung kann die Freisetzung von komprimierten oder tiefkalt verfüssigten technischen Gasen in anschaulichen und eindrucksvollen Experimenten gefahrlos fast überall vorgeführt und erklärt werden.

  • Umgang mit Druckgasen
  • Tiefkalte, verflüssigte Gase
  • Volumen und Expansion
  • Expansionskälte
  • Sauerstoffverdrängung
  • Sauerstoffanreicherung

Unterweisungsnachweis §12 ArbSchG und § 14 GefStoffV i.V.m. § 4 BGV A1
Experimentalvortrag I Fachkunde nach §7 GefStoffV I Mobiles Labor I Höchste Sicherheit [mehr...]
SeitensymbolExperimentalvortrag Technische Gase
WebsymbolArbeitsschutzgesetz §12
WebsymbolGefahrstoffverordnung §14
WebsymbolBGV A1
Haben Sie Interesse an diesem Sicherheitstraining? Dann nehmen Sie [Kontakt] mit uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne ein konkretes Angebot!


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Diese Seiten richten sich ausschließlich an Gewerbe und Industrie. Es gelten unsere [AGB].
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