Kopfgrafik
Logo Institut Laschinsky
Kopfgrafik

Homepage Umweltschutz Chemieschutz

Störungen, Unfälle, Notfälle.
Verhalten bei Unfällen mit Gefahrstoffen
[mehr...]

Leckagen und Freisetzung.
Gefahrenabwehr bei Gefahrstoffunfällen
[mehr...]
Animation
Chemikalienschutz.
Arbeiten unter CSA und Atemschutz
[mehr...]

Notfallplanung.
Alarmplan nach
§ 13 GefStoffV
[demnächst mehr...]

C H E M I E S C H U T Z - T R A I N I N G
Chemikalien-Schutzanzug

Störungen, Unfälle und Notfälle.
Der Umgang mit hochtoxischen Substanzen ist zwar beherrschbar, dennoch besteht immer das Risiko von Leckagen und damit auch die Möglichkeit, dass Menschen solchen Substanzen ausgesetzt sein können. Je nach Art und Menge des Gefahrstoffs sowie der Einwirkungsdauer reichen die gesundheitlichen Folgen von Unwohlsein über Allergien, Hauterkrankungen, schweren Verätzungen, Vergiftungen und Erbgutschädigungen und Krebserkrankungen bis hin zum Tod. Kommt es durch eine Betriebsstörung zu einer Freisetzung von Gefahrstoffen, die innerhalb oder außerhalb der Anlage oder des Betriebes zu einer ernsten Gefahr, unkontrollierten Reaktion oder zu Schäden führt, werden diese zu Schadstoffen.

Unsere erfahrenen Trainer mit Fachkunde nach §7 GefStoffV informieren anhand der Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen über das richtige Verhalten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen mit Gefahrstoffen.

  • Kennzeichnung
  • Betriebsanweisungen
  • Störungen, Unfälle und Notfälle
  • Alarmierung und Information
  • Erste-Hilfe bei Gefahrstoffunfällen

Unterweisungsnachweis nach §12 ArbSchG, §§ 13, 14 GefStoffV i.V.m. §4 BGV A1
Vor-Ort-Training I Fachkunde nach §7 GefStoffV I Keine Nebenkosten I Deutschlandweit [mehr...]
SeitensymbolÜbersicht PSA-Training
WebsymbolArbeitsschutzgesetz §12
WebsymbolGefahrstoffverordnung §13
WebsymbolGefahrstoffverordnung §14
WebsymbolBGV A1
Haben Sie Interesse an diesem Sicherheitstraining? Dann nehmen Sie [Kontakt] mit uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne ein konkretes Angebot!


Seitenanfang
Leckagen und Freisetzung.
Tritt ein solches Ereignis ein, müssen unverzüglich Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen zur Wiederherstellung der normalen Betriebssituation eingeleitet werden. Um den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei einer Betriebsstörung, einem Unfall oder einem Notfall zu gewährleisten, legt der Arbeitgeber rechtzeitig Notfallmaßnahmen fest, die beim Eintreten eines derartigen Ereignisses angewendet werden müssen.

Die Gefahrenabwehr und der Einsatz der dafür vorgesehenen
Sicherheits- und Schutzmaßnahmen gegen freigesetzte Gefahrstoffe bei Störungen, Unfällen oder Notfällen müssen in regelmäßigen Abständen durch einschlägige Sicherheitsübungen trainiert werden.
Besonders anspruchsvolle und gefährliche Arbeiten trainieren wir auch mit Atemschutz unter realistischen Arbeitsbedingungen. Für die Schulung von Mitarbeitern, die Gefahrstoffe auffangen, umfüllen oder Anlagenteile abdichten sollen, bieten wir die praxisbezogene Ausbildung zum Einsatz von Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, sowie das Training von Notfallsituationen unter realistischen Bedingungen.

Unsere Simulationstechnik für Tankbetriebs- und Verfahrenstechnik ermöglicht eine Vorbereitung auf Gefahrensituationen in der Anlagentechnik. Technische Störungen, Leckagen und Produktreaktionen können mit gefahrlosen Medien erzeugt, gezielt gesteuert und jederzeit kontrolliert werden. Das Ziel: Ein Störfall nach Plan.

  • Erstmaßnahmen
  • Gefahrstoff-Identifikation
  • Schutzkleidung
  • Auffangen, Umfüllen und Abdichten
  • Entsorgung

Unterweisungsnachweis nach §12 ArbSchG, §§ 13, 14 GefStoffV i.V.m. §4 BGV A1
Mobile Übungsanlagen I Übungen für jeden Teilnehmer I Höchste Sicherheit [mehr...]
SeitensymbolAtemschutz-Übungsanlage
SeitensymbolTank-Übungsanlage
WebsymbolArbeitsschutzgesetz §12
WebsymbolGefahrstoffverordnung §13
WebsymbolGefahrstoffverordnung §14
WebsymbolBGV A1
Haben Sie Interesse an diesem Sicherheitstraining? Dann nehmen Sie [Kontakt] mit uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne ein konkretes Angebot!


Seitenanfang
Chemikalienschutz.
Die Beschäftigten, die in dem betroffenen Bereich arbeiten, sind vom Arbeitgeber rechtzeitig mit geeigneter Schutzkleidung, persönlicher Schutzausrüstung, speziellen Sicherheitseinrichtungen und besonderen Arbeitsmitteln auszustatten, die sie so lange benutzen müssen, wie die Situation fortbesteht.

Giftstoffe können über die Atmung, die Haut oder den Verdauungstrakt aufgenommen werden. Bei zahlreichen Chemikalien besteht die Gefahr von Hautreizungen oder -verätzungen. Vor diesen Gefahren schützen Chemikalienschutzanzüge (CSA), die den Träger von seiner Umgebung hermetisch trennen.
Der Träger des CSA ist komplett von seiner Umwelt isoliert und kann somit auch in radiologisch, chemisch oder bakteriologisch kontaminierten Bereichen arbeiten. Jedoch ist der CSA nicht gegen alle Stoffe resistent. Wärme, Vereisung durch Kälte bei Gasaustritten, sowie scharfe Kanten können zur Beschädigung des Materials führen. Kommt es so zur Kontamination des Trägers ist der CSA wirkungslos.
Die Einsatzzeit ist aufgrund der hohen körperlichen wie psychischen Belastung stark begrenzt. Das sichere Arbeiten unter CSA erfordert die grundlegende Ausbildung des Atemschutz- Geräteträgers in der Handhabung und im Umgang mit den Schutzanzügen und das regelmäßige Training von Kondition und Leistungsfähigkeit unter CSA, sowie die Anwendung weiterer Sicherheitsmaßnahmen bei gefährlichen Arbeiten unter räumlicher Enge oder Sichtbehinderung.

Das Tragen von CSA ist eine extreme physische und psychische Belastung, die regelmäßig unter realistischen Bedingungen trainiert werden muß. In nachempfundenen Industrie- und Tankanlagen können verschiedene Tätigkeiten unter CSA und Atemschutz, sowie das Sichern und Retten in Extremsituationen bei ständiger Überwachung trainiert werden. Erfahrene Fachlehrer und Trainer mit der Qualifikation zum Ausbilder im Atemschutz nach BGR 190 vermitteln den richtigen Umgang und das sichere Arbeiten unter Atemschutz und CSA.

  • Gefahren und Schutzwirkung
  • Einsatzgrenzen und Tragezeit
  • Arbeiten unter CSA
  • Dekontamination

Unterweisungsnachweis nach §12 ArbSchG i.V.m. §§4, 30, 31 BGV A1, §3 PSA-BV
Vor-Ort-Training I Ausbilder nach BGR 190 I Praktische Übungen I Deutschlandweit [mehr...]
SeitensymbolAtemschutz
SeitensymbolChemikalienschutzanzüge
WebsymbolArbeitsschutzgesetz §12
WebsymbolGefahrstoffverordnung §13
WebsymbolPSA-Benutzungsverordnung §3
WebsymbolBGV A1
WebsymbolBGR 190
WebsymbolArbmed. Grundsatz G26 1-3
WebsymbolArbmed. Grundsatz G30
Für Arbeiten unter Atemschutz und CSA ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach G26 Kategorie 3 und G30 vorgeschrieben und ohne deren Nachweis ist keine Teilnahme am Training möglich! Nehmen Sie [Kontakt] mit uns auf. Wir beraten Sie gerne über die erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung.

Haben Sie Interesse an diesem Sicherheitstraining? Dann nehmen Sie [Kontakt] mit uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne ein konkretes Angebot!


Seitenanfang

Impressum Kontakt Copyright Sitemap Version 3.00.01

Diese Seiten richten sich ausschließlich an Gewerbe und Industrie. Es gelten unsere [AGB].
Alle Informationen sind mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten.
Keine Verantwortung für Links außerhalb der Domain institut-laschinsky.de [Disclaimer]

[Homepage]
[Über uns]
[Leistungen]
[Team]
[Kontakt]
[Partner]

[Brandschutz]
[Feuerlöscher]
[Brandschutzhelfer]
[Evakuierungshelfer]
[Feuerarbeiten]

[Arbeitsschutz]
[Atemschutz]
[Befahren v. Behälter]
[Absturzsicherung]

[Umweltschutz]
[Gefahrstoff-Umgang]
[Explosionsschutz]
[Messtechnik]
[Chemieschutz]
[Service]
[Website]
[Sitemap]