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Explosionsgefahr.
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Sicheres
Arbeiten
in Explosions-
Schutzzonen
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Experimentalvortrag.
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Explosionsgefahren
durch Gase,
Dämpfe
und Stäube
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ExSchutz-Dokument
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Beurteilung und
Maßnahmen im
Explosionsschutz |
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Ex-Bereich
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Arbeitsfreigabe in
ex-gefährdeten
Bereichen
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E
X P L O S I O N S S C H U T Z
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Explosionsgefahr.
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Explosionsgefahr
besteht überall dort, wo sich explosionsfähige
Atmosphäre
in hinreichender Menge bilden kann. Eine explosionsfähige Atmosphäre
ist ein Gemisch aus brennbaren Stoffen mit Sauerstoff. Der Sauerstoff
liegt meist als Bestandteil der Umgebungsluft vor. Als brennbare Stoffe
kommen Gase, Flüssigkeiten und deren Dämpfe, aber auch Aerosole, Nebel
oder Stäube in Frage.
Die Bereiche, in welchen eine gefährliche
explosionsfähige
Atmosphäre auftreten kann, müssen als explosionsgefährdete Zonen
ausgewiesen werden. Anlagen, Geräte, Schutzsysteme und
die dazugehörigen
Verbindungsvorrichtungen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn
sie in
ex-gefährdeten Bereichen sicher verwendet werden können.
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Die
Beschäftigten sind über mögliche Explosionsgefahren und die
ausgewählten Schutzmaßnahmen vor der Aufnahme der Tätigkeit und danach
in angemessenen Zeitabständen zu unterweisen. Personen,
die mit solchen Geräten arbeiten, müssen ausreichend qualifiziert sein
und über die ausgewählten Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
Die mit der Durchführung von Instandsetzungs-, Wartungs- und
Umbauarbeiten beauftragten Beschäftigten müssen eine angemessene
spezielle Unterweisung erhalten.
Für die
Schulung von
Mitarbeitern aus Industrie, Gewerbe und Dienstleistung bieten wir die
Durchführung von Unterweisungen zum sicheren Arbeiten in
explosionsgefährdeten Bereichen, sowie zur Auswahl und zum Einsatz
ex-geschützter Betriebsmittel.
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- Gase,
Dämpfe und Stäube
- Explosionsgrenzen
- ExSchutz-Zonen
- Ex-geschützte
Betriebsmittel
- Betriebsanweisung
- Zutrittsverbot
und Arbeitsfreigabe
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Unterweisungsnachweis § 12 ArbSchG, § 14
GefStoffV und §§ 5, 9 BetrSichV i.V.m. Anhang 4 |
Experimentalvortrag
I Mobiles Labor I Höchste Sicherheit [mehr...] |
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Übersicht Explosionsschutz
Arbeitsschutzgesetz
§12
Gefahrstoffverordnung
§14
Betriebssicherheitsverordnung
§5
Betriebssicherheitsverordnung
§9
BetrSichV
Anh. 4
BGV
A1 |
Haben Sie Interesse
an diesem Sicherheitstraining? Dann nehmen Sie [Kontakt]
mit uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne ein konkretes Angebot! |
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Experimentalvortrag.
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Explosionen
führen immer wieder zu schweren Unglücksfällen,
oftmals mit erheblichen Verletzungen und nicht selten auch mit
Todesfolge. Um in
Betriebsbereichen mit Explosionsgefahr (Explosionsschutzzonen) sicher
arbeiten zu können, ist die Kenntnis der möglichen, stoffbedingten
Gefahren nötig.
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Erfahrene
Fachlehrer und Trainer mit der Fachkunde
nach §7 GefStoffV vermitteln in anschaulichen Experimenten
die Eigenschaften und Gefahren explosionsfähiger Atmosphären durch
Gase, Dämpfe und Stäube. Mit unserer mobilen
Laboreinrichtung können Zündungen und
Druckauswirkungen explosionsfähiger Atmosphären
aus Gasen, Dämpfen und Stäuben in anschaulichen und
eindrucksvollen Experimenten gefahrlos fast überall vorgeführt und erklärt werden. |
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- Gase,
Dämpfe und Stäube
- Explosionsgrenzen
- ExSchutz-Zonen
- Ex-geschützte
Betriebsmittel
- Betriebsanweisung
- Zutrittsverbot
und Arbeitsfreigabe
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Unterweisungsnachweis § 12 ArbSchG, § 14
GefStoffV und §§ 5, 9 BetrSichV i.V.m. Anhang 4 |
Experimentalvortrag
I Fachkunde nach §7 GefStoffV I Mobiles Labor I Höchste Sicherheit [mehr...] |
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Experimentalvortrag
Explosionsgefahren
Arbeitsschutzgesetz
§12
Gefahrstoffverordnung
§14
Betriebssicherheitsverordnung
§5
Betriebssicherheitsverordnung
§9
BetrSichV
Anh. 4
BGV
A1 |
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Explosionsschutz-Dokument.
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Die
Auswirkungen von unkontrollierten
Explosionen stellen eine erhebliche Gefährdung dar. Die
hierbei zu erwartende Druckwelle und Flammenausbreitung bestimmt dabei
den Gefahrenbereich. Das Risiko muss in einer
Gefährdungsbeurteilung abgeschätzt
werden.
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ein
umfassendes Konzept, um diesen Gefahren zu begegnen. Hier müssen die
explosionsrelevanten Stoffeigenschaften beschrieben
werden. Ferner werden die vorgesehenen Explosionsschutz- Maßnahmen
aufgeführt. Für örtliche Bereiche, in denen das Auftreten einer
gefährlichen ex-fähigen Atmosphäre nicht auszuschließen ist,
müssen ExSchutz-Zonen festgelegt werden.
Es werden mögliche Zündquellen betrachtet und Maßnahmen aufgeführt,
um die Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre zu verhindern
oder ggf. die Auswirkungen von Explosionen einzugrenzen.
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Wenn der Betreiber
einer Anlage im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung ermittelt
hat, daß die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen
Atmosphäre nicht sicher verhindert werden kann, dann hat er ein
Explosionsschutzdokument zu erstellen. Dieses
ist
unabhängig von der Anzahl der Beschäftigen und vor Aufnahme der Arbeit
zu
erstellen. Es dokumentiert
die Beurteilung der Gefährdung die Zoneneinteilung, die
Schutzmaßnahmen und den Nachweis der
Wirksamkeit in schriftlicher Form.
Erfahrene
Fachlehrer und Trainer vermitteln die zur Erstellung eines
Explosionsschutz- Dokumentes erforderlichen Grundlagen des
Explosionsschutzes, der Gefährdungsbeurteilung und die Systematik der
technischen und organisatorischen ExSchutz- Maßnahmen anhand
praxiserprobter Beispiele und einschlägiger Sicherheitsbestimmungen.
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- Explosionen
- Voraussetzungen
- Zündquellen
- Gefährdungsbeurteilung
- ExSchutz-Zonen
- Techn.
ExSchutz-Maßnahmen
- Organisatorischer
ExSchutz
- Exschutz-Dokument
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§
5 ArbSchG, §6 BetrSichV mit Anh. 3 und 4 i.V.m. BGR 104
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Experimentalvortrag
I Mobiles Labor I Höchste Sicherheit [mehr...] |
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Explosionsschutz
Explosionsschutzdokumente
Betriebssicherheitsverordnung
§6
BetrSichV
Anh. 3
BetrSichV
Anh. 4
BGR
104
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Seitenanfang |
Arbeitsfreigabe in Ex-Bereichen.
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Für
örtliche Bereiche, in denen das Auftreten einer
gefährlichen ex-fähigen Atmosphäre nicht auszuschließen ist,
müssen ExSchutz-Zonen festgelegt werden. Um in diesen
Zonen eine Explosion zu verhindern,
dürfen keine wirksamen Zündquellen verwendet werden. Zur
Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen sind elektrische
Betriebsmittel
entsprechend der vorkommenden Stoffe, der Zone, der Temperaturklasse
und der Explosionsgruppe auszuwählen. Angaben für den Gebrauch und die
Wartung von Werkzeugen und Geräten sind im Rahmen einer
Betriebsanweisung mitzuliefern.
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Für das Arbeiten in
explosionsgefährdeten Bereichen ist eine
schriftliche Betriebsanweisung zu erstellen und ein Arbeitsfreigabe-
System
zu organisieren, das bei gefährlichen Tätigkeiten Wechselwirkung
mit anderen Arbeiten wirksam ausschließt. Die
Arbeitsfreigabe ist vor Beginn der Arbeiten von
einer hierfür verantwortlichen Person zu erteilen. Für
die Qualifizierung von
Führungskräften, die für
Arbeiten in ExSchutz- Zonen Freigabeverfahren
und Aufsicht
durchführen sollen, bieten
wir die praxisbezogene Schulung zur Planung, Gemehmigung und sicheren
Durchführung dieser Arbeiten.
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- Explosionsgefahren
- ExSchutz-Zonen
- Betriebsanweisung
- Besondere
Betriebszustände
- Auswahl
von Betriebsmitteln
- Arbeitserlaubnis
- Freigabeverfahren
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Unterweisungsnachweis nach §12 ArbSchG i.V.m. §§4, 30, 31 BGV A1, §3
PSA-BV |
Vor-Ort-Training
I Erfahrene Trainer I Praktische Übungen I Deutschlandweit [mehr...] |
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Arbeiten in Ex-Bereichen
Freigabeverfahren
Betriebssicherheitsverordnung
§5
Betriebssicherheitsverordnung
§9
BetrSichV
Anh. 4
BGR
104
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