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Homepage Umweltschutz Explosionsschutz

Explosionsgefahr.
Sicheres Arbeiten
in Explosions-
Schutzzonen
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Experimentalvortrag.
Explosionsgefahren
durch Gase, Dämpfe
und Stäube
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Animation
ExSchutz-Dokument
Beurteilung und
Maßnahmen im
Explosionsschutz
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Ex-Bereich
Arbeitsfreigabe in
ex-gefährdeten
Bereichen
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E X P L O S I O N S S C H U T Z
Explosionsschutz

Explosionsgefahr.
Explosionsgefahr besteht überall dort, wo sich explosionsfähige Atmosphäre in hinreichender Menge bilden kann. Eine explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus brennbaren Stoffen mit Sauerstoff. Der Sauerstoff liegt meist als Bestandteil der Umgebungsluft vor. Als brennbare Stoffe kommen Gase, Flüssigkeiten und deren Dämpfe, aber auch Aerosole, Nebel oder Stäube in Frage.

Die Bereiche, in welchen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, müssen als explosionsgefährdete Zonen ausgewiesen werden. Anlagen, Geräte, Schutzsysteme und die dazugehörigen Verbindungsvorrichtungen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie in ex-gefährdeten Bereichen sicher verwendet werden können.
Die Beschäftigten sind über mögliche Explosionsgefahren und die ausgewählten Schutzmaßnahmen vor der Aufnahme der Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen zu unterweisen. Personen, die mit solchen Geräten arbeiten, müssen ausreichend qualifiziert sein und über die ausgewählten Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Die mit der Durchführung von Instandsetzungs-, Wartungs- und Umbauarbeiten beauftragten Beschäftigten müssen eine angemessene spezielle Unterweisung erhalten.

Für die Schulung von Mitarbeitern aus Industrie, Gewerbe und Dienstleistung bieten wir die Durchführung von Unterweisungen zum sicheren Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen, sowie zur Auswahl und zum Einsatz ex-geschützter
Betriebsmittel.

  • Gase, Dämpfe und Stäube
  • Explosionsgrenzen
  • ExSchutz-Zonen
  • Ex-geschützte Betriebsmittel
  • Betriebsanweisung
  • Zutrittsverbot und Arbeitsfreigabe

Unterweisungsnachweis § 12 ArbSchG, § 14 GefStoffV und §§ 5, 9 BetrSichV i.V.m. Anhang 4
Experimentalvortrag I Mobiles Labor I Höchste Sicherheit [mehr...]
SeitensymbolÜbersicht Explosionsschutz
WebsymbolArbeitsschutzgesetz §12
WebsymbolGefahrstoffverordnung §14
WebsymbolBetriebssicherheitsverordnung §5
WebsymbolBetriebssicherheitsverordnung §9
WebsymbolBetrSichV Anh. 4
WebsymbolBGV A1
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Experimentalvortrag.
Explosionen führen immer wieder zu schweren Unglücksfällen, oftmals mit erheblichen Verletzungen und nicht selten auch mit Todesfolge. Um in Betriebsbereichen mit Explosionsgefahr (Explosionsschutzzonen) sicher arbeiten zu können, ist die Kenntnis der möglichen, stoffbedingten Gefahren nötig.
Erfahrene Fachlehrer und Trainer mit der Fachkunde nach §7 GefStoffV vermitteln in  anschaulichen Experimenten die Eigenschaften und Gefahren explosionsfähiger Atmosphären durch Gase, Dämpfe und Stäube. Mit unserer mobilen Laboreinrichtung können Zündungen und Druckauswirkungen explosionsfähiger Atmosphären aus Gasen, Dämpfen und Stäuben in anschaulichen und eindrucksvollen Experimenten gefahrlos fast überall vorgeführt und erklärt werden.

  • Gase, Dämpfe und Stäube
  • Explosionsgrenzen
  • ExSchutz-Zonen
  • Ex-geschützte Betriebsmittel
  • Betriebsanweisung
  • Zutrittsverbot und Arbeitsfreigabe

Unterweisungsnachweis § 12 ArbSchG, § 14 GefStoffV und §§ 5, 9 BetrSichV i.V.m. Anhang 4
Experimentalvortrag I Fachkunde nach §7 GefStoffV I Mobiles Labor I Höchste Sicherheit [mehr...]
SeitensymbolExperimentalvortrag Explosionsgefahren
WebsymbolArbeitsschutzgesetz §12
WebsymbolGefahrstoffverordnung §14
WebsymbolBetriebssicherheitsverordnung §5
WebsymbolBetriebssicherheitsverordnung §9
WebsymbolBetrSichV Anh. 4
WebsymbolBGV A1
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Explosionsschutz-Dokument.
Die Auswirkungen von unkontrollierten Explosionen stellen eine erhebliche Gefährdung dar. Die hierbei zu erwartende Druckwelle und Flammenausbreitung bestimmt dabei den Gefahrenbereich. Das Risiko muss in einer Gefährdungsbeurteilung abgeschätzt werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ein umfassendes Konzept, um diesen Gefahren zu begegnen. Hier müssen
die explosionsrelevanten Stoffeigenschaften beschrieben werden. Ferner werden die vorgesehenen Explosionsschutz- Maßnahmen aufgeführt. Für örtliche Bereiche, in denen das Auftreten einer gefährlichen ex-fähigen Atmosphäre nicht auszuschließen ist, müssen ExSchutz-Zonen festgelegt werden. Es werden mögliche Zündquellen betrachtet und Maßnahmen aufgeführt, um die Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre zu verhindern oder ggf. die Auswirkungen von Explosionen einzugrenzen.
Wenn der Betreiber einer Anlage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt hat, daß die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht sicher verhindert werden kann, dann hat er ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Dieses ist unabhängig von der Anzahl der Beschäftigen und vor Aufnahme der Arbeit zu erstellen. Es dokumentiert die Beurteilung der Gefährdung die Zoneneinteilung, die Schutzmaßnahmen und den Nachweis der Wirksamkeit in schriftlicher Form.

Erfahrene Fachlehrer und Trainer vermitteln die zur Erstellung eines Explosionsschutz- Dokumentes erforderlichen Grundlagen des Explosionsschutzes, der Gefährdungsbeurteilung und die Systematik der technischen und organisatorischen ExSchutz- Maßnahmen anhand praxiserprobter Beispiele und einschlägiger Sicherheitsbestimmungen.

  • Explosionen
  • Voraussetzungen
  • Zündquellen
  • Gefährdungsbeurteilung
  • ExSchutz-Zonen
  • Techn. ExSchutz-Maßnahmen
  • Organisatorischer ExSchutz
  • Exschutz-Dokument

§ 5 ArbSchG, §6 BetrSichV mit Anh. 3 und 4 i.V.m. BGR 104
Experimentalvortrag I Mobiles Labor I Höchste Sicherheit [mehr...]
SeitensymbolExplosionsschutz
SeitensymbolExplosionsschutzdokumente
WebsymbolBetriebssicherheitsverordnung §6
WebsymbolBetrSichV Anh. 3
WebsymbolBetrSichV Anh. 4
WebsymbolBGR 104
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Arbeitsfreigabe in Ex-Bereichen.
Für örtliche Bereiche, in denen das Auftreten einer gefährlichen ex-fähigen Atmosphäre nicht auszuschließen ist, müssen ExSchutz-Zonen festgelegt werden. Um in diesen Zonen eine Explosion zu verhindern, dürfen keine wirksamen Zündquellen verwendet werden. Zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen sind elektrische Betriebsmittel entsprechend der vorkommenden Stoffe, der Zone, der Temperaturklasse und der Explosionsgruppe auszuwählen. Angaben für den Gebrauch und die Wartung von Werkzeugen und Geräten sind im Rahmen einer Betriebsanweisung mitzuliefern.
Für das Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen ist eine schriftliche Betriebsanweisung zu erstellen und ein Arbeitsfreigabe- System zu organisieren, das bei gefährlichen Tätigkeiten Wechselwirkung mit anderen Arbeiten wirksam ausschließt. Die Arbeitsfreigabe ist vor Beginn der Arbeiten von einer hierfür verantwortlichen Person zu erteilen. Für die Qualifizierung von Führungskräften, die für Arbeiten in ExSchutz- Zonen Freigabeverfahren und Aufsicht durchführen sollen, bieten wir die praxisbezogene Schulung zur Planung, Gemehmigung und sicheren Durchführung dieser Arbeiten.

  • Explosionsgefahren
  • ExSchutz-Zonen
  • Betriebsanweisung
  • Besondere Betriebszustände
  • Auswahl von Betriebsmitteln
  • Arbeitserlaubnis
  • Freigabeverfahren

Unterweisungsnachweis nach §12 ArbSchG i.V.m. §§4, 30, 31 BGV A1, §3 PSA-BV
Vor-Ort-Training I Erfahrene Trainer I Praktische Übungen I Deutschlandweit [mehr...]
SeitensymbolArbeiten in Ex-Bereichen
SeitensymbolFreigabeverfahren
WebsymbolBetriebssicherheitsverordnung §5
WebsymbolBetriebssicherheitsverordnung §9
WebsymbolBetrSichV Anh. 4
WebsymbolBGR 104
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