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Homepage Arbeitsschutz  Atemschutz

Atemschutz.
Schutz vor Atemgiften und Sauerstoffmangel durch Atemschutz
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Geräteeinweisung.
Geräteeinweisung in Benutzung, Einsatz und Pflege von Atemschutz
[Filtergeräte]
[Behältergeräte]
[Schlauchgeräte
]
Animation
Atemschutzübungen.
Arbeits- und Belastungsübungen unter Atemschutz
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Notfalltraining.
Überwachung und Rettung von Atemschutzträgern
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A T E M S C H U T Z - T R A I N I N G
Atemschutzgeräteträger

Atemschutz.
Die Atmung als eine der Vitalfunktionen des Körpers ist auf eine ständige Versorgung atembarer Luft angewiesen. Eine Gesundheitsgefährdung des Menschen kann durch Sauerstoffmangel oder durch Schadstoffe in der Umgebungsatmosphäre hervorgerufen werden. Ist dies in bestimmten Arbeitsumgebungen nicht zu vermeiden, schützen Atemschutzgeräte vor Atemgiften oder dem Mangel an Sauerstoff. Das Arbeiten unter Atemschutz muß daher genauso selbstverständlich beherrscht werden, wie das Atmen selbst.

Die Luft ist ein Stoff, ohne welchen kein Geschöpf lange leben kann. Wenn sie gut ist, erhält sie die Gesundheit; ist sie aber widernatürlich beschaffen, so zerstört sie dieselbe.
(Bergarzt K.A.Kortum, um 1800)
Atemschutzgeräte gehören ausschließlich zu den Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) der Kategorie 3, die gegen tödliche Gefahren oder ernste, irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen und bei denen man davon ausgehen muss, dass der Benutzer die unmittelbare Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann.

Daher ist vor Tätigkeiten unter Atemschutz eine Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger nach BGR 190 vorgeschrieben. Diese darf nur von entsprechend ausgebildeten Personen, wie von unseren e
rfahrenen Fachlehrern und Trainern mit der Qualifikation zum Ausbilder im Atemschutz nach BGR 190, durchgeführt werden.

Die BGR 190 sieht je nach eingesetzten Atemschutzgeräten und Art der auszuführenden Tätigkeit verschiedene Ausbildungszeiten vor:
Filtergeräte
Behältergeräte
Schlauchgeräte

  • Atemfunktion
  • Wirkung von Atemgiften
  • Sauerstoffmangel
  • Schutz durch Atemschutz
  • Filter-, Behälter- und Schlauchgeräte
  • Einsatzgrenzen
  • Belastungen und Arbeitsmedizin
  • Sicheres Arbeiten unter Atemschutz

Unterweisungsnachweis §12 ArbSchG i.V.m. §§ 4, 30 BGV A1, BGR 190
Vor-Ort-Training I Ausbilder nach BGR 190 I Keine Nebenkosten I Deutschlandweit [mehr...]


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Geräteeinweisung Filter.
Atemschutzfilter können bis zu einer begrenzten Konzentration bestimmte Schadstoffe aus der Atemluft filtern. Für den Einsatz von Filtergeräten muss die Umgebungsatmosphäre mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff enthalten. Filtergeräte dürfen nicht bei unbekannten oder sich nachteilig verändernden Schadstoffkonzentrationen benutzt werden. Sind die Einsatzbedingungen nicht genau bekannt oder bestehen Zweifel, ob die Filtergeräte ausreichenden Schutz bieten, müssen Isoliergeräte verwendet werden. Je nach erwarteter Schadstoffart und -konzentration müssen Gas-, Partikel- oder Kombi-Filtertyp und die erforderliche Filterklasse ausgewählt werden.
Wenn Atemschutzgeräte verwendet werden müssen, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer im Gebrauch unterwiesen werden, bevor sie die Atemschutzgeräte zum ersten Mal benutzen. Für die Unterweisungen ist die Gebrauchsanleitung des Herstellers zu berücksichtigen, die ergänzende Informationen bezüglich Bedienung, Instandhaltung und Gebrauchsbeschränkungen enthält.

Die Unterweisungen zum Gebrauch müssen von sachkundigen Personen,
wie von unseren erfahrenen Fachlehrern und Trainern mit der Qualifikation zum Ausbilder im Atemschutz nach BGR 190, durchgeführt werden.

  • Atemanschluß Vollmaske
  • Filterauswahl
  • Einsatzgrenzen von Filtern
  • Tragezeiten und Überwachung
  • Umgang mit Filtergeräten
  • Sicht- und Dichtprüfungen
  • Trage- und Gewöhnungsübungen

Unterweisungsnachweis §12 ArbSchG i.V.m. §§ 4, 30, 31 BGV A1, BGR 190, §3 PSA-BV
Vor-Ort-Training I Ausbilder nach BGR 190 I Herstellerunabhängig I Deutschlandweit [mehr...]



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Atemschutz-Ausbildung
für Filtergeräte


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Geräteeinweisung Pressluftatmer.
Behältergeräte wirken unabhängig von der Umgebung und bieten Schutz gegen Sauerstoff- Mangel und Schadstoffe. Aus einer tragbaren Druckluftflasche wird dem Träger Atemluft zugeführt. Sie sind frei tragbar, haben jedoch eine durch den Luftvorrat begrenzte Tragedauer.

Bei Behältergeräten mit Druckluft, auch kurz Pressluftatmer genannt, wird der Atemluftvorrat in
einer oder mehreren Druckluftflaschen mitgeführt. Ein Druckminderer in der Nähe der Flaschenventile reduziert den Druck der Atemluft auf unter 10 bar (Mitteldruck). Vom Druckminderer gelangt die Atemluft durch eine Mitteldruckleitung zum Lungenautomaten, der automatisch die Atemluftzufuhr zum Atemanschluss regelt.
Wenn Atemschutzgeräte verwendet werden müssen, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer im Gebrauch unterwiesen werden, bevor sie die Atemschutzgeräte zum ersten Mal benutzen. Für die Unterweisungen ist die Gebrauchsanleitung des Herstellers zu berücksichtigen, die ergänzende Informationen bezüglich Bedienung, Instandhaltung und Gebrauchsbeschränkungen enthält.

Die Unterweisungen zum Gebrauch müssen von sachkundigen Personen,
wie von unseren erfahrenen Fachlehrern und Trainern mit der Qualifikation zum Ausbilder im Atemschutz nach BGR 190, durchgeführt werden.

  • Atemanschluß Vollmaske
  • Umgang mit Behältergeräten
  • Tragezeiten und Überwachung
  • Sicht- und Dichtprüfungen
  • Ergometrie
  • Trage- und Gewöhnungsübungen

Unterweisungsnachweis §12 ArbSchG i.V.m. §§ 4, 30, 31 BGV A1, BGR 190, §3 PSA-BV
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Atemschutz-Training
für Behältergeräte (PA)


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Geräteeinweisung Schlauchgeräte.
Schlauchgeräte wirken ebenfalls unabhängig von der Umgebung und bieten Schutz gegen Sauerstoffmangel und Schadstoffe. Dem Träger wird die Atemluft von außerhalb des Gefahrenbereiches über einen Schlauch zugeführt. Sie werden besonders unter beengten Verhältnissen eingesetzt.

Bei Druckluft-Schlauchgeräten wird die Atemluft aus einer Druckluftflasche oder einer ortsfesten Druckluftleitung über einen Lungenautomaten oder ein von Hand gesteuertes Regelventil an den Geräteträger herangeführt. Dadurch können leichtere druckfeste Schläuche verwendet werden, wodurch auch die Bewegungsfreiheit des Trägers größer wird.
Wenn Atemschutzgeräte verwendet werden müssen, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer im Gebrauch unterwiesen werden, bevor sie die Atemschutzgeräte zum ersten Mal benutzen. Für die Unterweisungen ist die Gebrauchsanleitung des Herstellers zu berücksichtigen, die ergänzende Informationen bezüglich Bedienung, Instandhaltung und Gebrauchsbeschränkungen enthält.

Die Unterweisungen zum Gebrauch müssen von sachkundigen Personen,
wie unseren erfahrenen Fachlehrern und Trainern mit der Qualifikation zum Ausbilder im Atemschutz nach BGR 190, durchgeführt werden.

  • Atemanschluß Vollmaske
  • Umgang mit Schlauchgeräten
  • Tragezeiten und Überwachung
  • Sicht- und Dichtprüfungen
  • Ergometrie
  • Trage- und Gewöhnungsübungen

Unterweisungsnachweis §12 ArbSchG i.V.m. §§ 4, 30, 31 BGV A1, BGR 190, §3 PSA-BV
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Atemschutz-Training
für Schlauchgeräte


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Atemschutzübungen.
Je nach Atemgift, Umgebung und Tätigkeit kommen Filter-, Behälter- oder Schlauchgeräte zum Einsatz. Für ein sicheres Arbeiten unter Atemschutz sind eine grundlegende Ausbildung des Atemschutzgeräteträgers in der Handhabung und dem Umgang mit Atemschutzgeräten und das regelmäßige Training von Kondition und Leistungsfähigkeit erforderlich. Das Tragen von Atemschutz bedeutet immer eine zusätzliche Belastung des Trägers. Daher sind auch Gewöhnungs-, Arbeits- und ggf. Belastungsübungen vorgeschrieben.

Wir führen für Mitarbeiter, die unter Atemschutz arbeiten sollen, Gewöhnungs- und Belastungsübungen im Umgang mit Atemschutzgeräten durch. Erfahrene Fachlehrer und Trainer mit der Qualifikation zum Ausbilder im Atemschutz nach BGR 190 vermitteln dabei das sichere Arbeiten mit Atemschutzgeräten.

An unserer mobilen Atemschutz-Übungsanlage mit technischen Betriebs- und Lagereinrichtungen, Maschinen und Antrieben oder Rohrleitungen und -flanschen können realistische Arbeitsbelastungen und Tätigkeitsabläufe unter Atemschutz trainiert werden. Dabei stehen die Übungsteilnehmer in ständigem Kontakt mit dem Trainer und werden mit allen erforderlichen Sicherungseinrichtungen überwacht. Zur Sicherheit in Notsituationen ist stets ein ungehinderter Zugang zum Teilnehmer möglich.

  • Steigen auf Arbeitsbühnen
  • Messen und Prüfen
  • Anlagen- und Betriebstechnik
  • Instandhaltung und Reparatur
  • Arbeiten in räumlicher Enge

Unterweisungsnachweis §12 ArbSchG i.V.m. §§ 4, 30, 31 BGV A1, BGR 190, §3 PSA-BV
Mobile Übungsanlagen I Übungen für jeden Teilnehmer I Höchste Sicherheit [mehr...]
WebsymbolArbmed. Grundsatz G26 1-3
Für Arbeiten unter Atemschutz ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach G26 Kategorie 1 bis 3 vorgeschrieben und ohne deren Nachweis ist keine Teilnahme am Training möglich! Nehmen Sie [Kontakt] mit uns auf. Wir beraten Sie gerne über die erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung.



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Atemschutz-Training

Praktikum Meßtechnik
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Notfalltraining.
Bestehen in einem Notfall durch einen technischen Defekt des Atemschutzgerätes, eine Verletzung oder eine akute Erkrankung des Trägers, sowie durch eingeschränkte Fluchtmöglichkeiten Gefährdungen für einen Atemschutzgeräteträger, muß dieser sofort aus dem Gefahrenbereich gerettet werden können.

Für die Sicherung und Rettung von Atemschutzgeräteträgern müssen daher bei gefährlichen Tätigkeiten Sicherungs- und Rettungsposten vorgesehen werden, die mit bereitgehaltenen Rettungseinrichtungen sofort eingreifen und in Not geratene Atemschutzgeräteträger retten können.
Wir führen für Mitarbeiter, die als Sicherungs- oder Rettungsposten eingesetzt werden, Rettungs- und Notfallübungen unter Atemschutz durch. Erfahrene Fachlehrer und Trainer mit der Qualifikation zum Ausbilder im Atemschutz mit Rettungsaufgaben nach BGR 190 und FwDV 2 vermitteln dabei die Überwachung, Kommunikation und Rettung verunglückter Geräteträger.

In unserer mobilen Atemschutz-Übungsanlage stehen die Übungsteilnehmer in ständigem Kontakt mit dem Trainer und werden mit allen erforderlichen Sicherungseinrichtungen überwacht. Zur Sicherheit in Notsituationen ist stets ein ungehinderter Zugang zum Teilnehmer möglich.


  • Sicherungsposten
  • Kommunikation
  • Sichern von Geräteträgern
  • Überwachung von Geräteträgern
  • Rettungsübungen

Unterweisungsnachweis §12 ArbSchG i.V.m. §§ 4, 30, 31 BGV A1, BGR 190, §3 PSA-BV
Mobile Übungsanlagen I Übungen für jeden Teilnehmer I Höchste Sicherheit [mehr...]
WebsymbolArbmed. Grundsatz G26 1-3
Für Arbeiten unter Atemschutz ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach G26 Kategorie 1 bis 3 vorgeschrieben und ohne deren Nachweis ist keine Teilnahme am Training möglich! Nehmen Sie [Kontakt] mit uns auf. Wir beraten Sie gerne über die erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung.



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Sicheres Befahren von  Behältern und engen Räumen
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