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Unser Team.
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Spezialisten
aus unterschiedlichen Fachrichtungen |
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Methodik und Didaktik.
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Mit
Engagement und Kommunikation zur
Ausbildungskompentenz
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K
O M P E T E N Z I M T E A M !
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Unser Team.
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Die Arbeitssicherheit entwickelt sich von der
technischen Verhinderung
von Unfällen durch Berücksichtigung von Ergonomie,
Psychologie, Qualitätssicherung und Umweltschutz zu einer ganzheitlichen Sicherheitsphilosopie.
Werden Sicherheitsrisiken nicht ausgeschlossen, kann das
Arbeitsergebnis nicht
gewährleistet werden. Dies wird deutlich durch die bereits in den
Normen vorgesehene Verknüpfung der Qualitäts-, Umweltschutz-
und Arbeitsschutz- hin zu integrierten Managementsystemen.
Die technischen,
organisatorischen und
persönlichen Anforderungen für ein sicheres Arbeiten werden
immer komplexer. Je nach
Projektanforderungen bringen wir daher die passenden Spezialisten an
einen
Tisch, um diese Herausforderung anzunehmen!
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Zusammenkunft
ist ein Anfang.
Zusammenhalt ist ein
Fortschritt.
Zusammenarbeit ist der Erfolg.
Henry Ford, Industrieller,
1863-1947 |
Durch effektives und effizientes
Arbeiten
im Team kombinieren wir die Kenntnisse und Fähigkeiten unserer
Mitarbeiter, um ein Ergebnis zu erreichen, das für jedes einzelne
Teammitglied allein nicht leistbar gewesen wäre. So
entstehen Vorteile für Kunden, Mitarbeiter und das Unternehmen.
Unsere
Mitarbeiter, Trainer und freien Dozenten sind Spezialisten unterschiedlicher Fachrichtungen und haben umfangreiche Berufs- und
Praxiserfahrung auf den Feldern der technischen
Ausbildung, der Dozenten- und Trainer- Qualifikation sowie den
notwendigen
Fach- und
Sachkunde-Nachweisen der entsprechenden Vorschriften
ihres jeweiligen Fachgebietes.
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Methodik und Didaktik.
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Mit unseren erfahrenen Trainern und
Dozenten garantieren wir eine erwachsenengerechte und praxisnahe Bildungsarbeit.
Um glaubwürdig zu sein, verfügen unsere Trainer und Dozenten
über die
nötigen
Fachkenntnisse am Arbeitsplatz, ein souveränes Auftreten und
strahlen
persönliches Engagement aus. Voraussetzungen für die
Ausbildertätigkeit sind eine abgeschlossene technische Ausbildung oder ein Fachhochschul- oder
Universitätsstudiums in einer fachbezogenen Fachrichtung,
sowie eine angemessene Berufserfahrung innerhalb des entsprechenden
Tätigkeitsbereichs.
Mit Hilfe von Methoden der Erwachsenenbildung und dem Einsatz
verschiedener Medien werden unsere Schulungen vorbereitet
und ansprechend gestaltet.
Durch eine methodisch- didaktische
Fortbildung erweitern
Fachkräfte ihre betriebliche Erfahrung um berufs- und
arbeitspädagogisches Fachwissen und erwerben so ihre
Ausbildungskompetenz.
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Kommunikation als wesentlicher
Bestandteil einer Unterweisung
ist dann erfolgreich, wenn sie auf einer angenehmen
Gesprächsebene
erfolgt. Durch Einbeziehung, Fairness, Sachlichkeit und Anerkennung der Gesprächspartner und einer allgemein verständlichen
Ausdrucksweise fördern
wir
die persönliche Ansprache. Die Teilnehmer sollen die Gründe
für ein
bestimmtes Verhalten erkennen und die Möglichkeit haben, selbst
Vorschläge für sicherheitsgerechtes Verhalten zu machen.
Wir
bieten eine große Auswahl an Schulungen, Training und Seminaren
für
unterschiedliche Zielgruppen. Darüber hinaus entwickeln wir zu
aktuellen Themen ständig neue Seminare und Vorträge. Die aktive Gestaltung von Fachtagungen,
Vorträgen und Workshops ergänzt unser Bildungsangebot. Die Ergebnisse unserer Qualifizierungs-
und Beratungsprojekte nehmen auch unmittelbaren Einfluß in unsere
betriebliche Sicherheitsarbeit. So sichern wir die Aktualität und
Umsetzbarkeit unserer Lehrinhalte.
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Lars Oliver Laschinsky arbeitet auch
als Dozent für Berufsgenossenschaften und Fachinstitute von
Fachhochschulen und Universitäten, sowie für weitere
technische
Bildungseinrichtungen. Als Fachreferent ist
er auf zahlreichen
Fachtagungen und Fortbildungen im Bereich Brand- und Explosionsschutz
vertreten. |
Mitarbeiter-Profil: Lars Oliver
Laschinsky
Methodik und Didaktik
Unterweisen mit
System
Trainer- und
Dozentenqualifizierung
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Seitenanfang |
Fachkunde
§7
GefStoffV.
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Die Gefahrstoffverordnung fordert vor
Aufnahme einer Tätigkeit
mit Gefahrstoffen eine stoffbezogene
Gefährdungsbeurteilung. Werden Gefahrstoffe verwendet, entstehen Gefahrstoffe in Arbeitsverfahren und Prozessen oder werden diese dabei
freigesetzt, sind alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für
die
Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Diese Beurteilung ist die Grundlage
aller für Sicherheit und Gesundheitsschutz erforderlichen
Schutzmaßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von
fachkundigen
Personen durchgeführt
werden.
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Fachkundig im
Sinne der Gefahrstoffverordnung ist, wer über spezielle Kenntnisse
und
Fähigkeiten in Bezug auf das betreffende Sachgebiet verfügt,
die er z.
B. im Rahmen seiner geregelten Ausbildung oder seiner
Berufsausübung
erworben hat und die den Betreffenden für die jeweilige Aufgabe
qualifizieren.
Unsere erfahrenen Trainer und Dozenten
mit ihrer Qualifikation und regelmäßigen Fortbildung zur
Fachkunde nach
§7 GefStoffV bieten die fachliche
Grundlage für Schulungen zum sicheren Umgang mit
feuergefährlichen,
ätzenden, giftigen und anderen Gefahrstoffen.
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Gefährdungsbeurteilung
Gefahrstoffe
Fachkunde
Gefahrstoffe
GefStoffV
§7
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Seitenanfang |
Fachkunde
§30
StrSchV und §13 RöV.
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Der
Strahlenschutzbeauftragte plant und legt
Strahlenschutzmaßnahmen fest, leitet
und beaufsichtigt Tätigkeiten zur Gewährleistung des
Strahlenschutzes
beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung. Zur
Funktionskontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten
Geräte,
Einrichtungen usw. und zur
Belehrung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen
benötigt er
die entsprechende Fachkunde. Die
Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle
fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer anerkannten
Fortbildung aktualisiert werden.
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Die
Fachkunde im Strahlenschutz nach
§13 RöV bzw. § 30
StrSchV wird
in
der Regel durch eine für den jeweiligen Anwendungsbereich
geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und erfolgreiche
Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Ausbildung
erworben.
Unsere erfahrenen Trainer und Dozenten mit regelmäßig
aktualisierter
Fachkunde im Strahlenschutz nach §30 StrSchV und §13 RöV
bieten damit
eine fundierte Grundlage für
Schulungen zu radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung.
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Strahlenschutzbeauftragter
Strahlenschutzverordnung
§30
Röntgenverordnung
§13
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Seitenanfang |
Leiter
Atemschutz
BGR 190.
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Atemschutzgeräte sind komplexe
persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche
Gefahren oder ernste
und irreversible Gesundheitsschäden durch Atemgifte und
Sauerstoffmangel schützen.
Daher müssen ein einwandfreies Funktionieren der
Atemschutzgeräte und gute hygienische Bedingungen gewährleistet sein. Dies setzt eine
zweckmäßige Lagerung und Instandhaltung voraus. Diese
Aufgaben können
verantwortlich z.B. an den Leiter des Atemschutzes übertragen werden, der die
erforderlichen Kenntnisse in den Rechtsgrundlagen des Atemschutzes, in
den
Schutzfunktionen und Einsatzgrenzen der Atemschutzgeräte, in der
Wartung und Prüfung von Atemschutzgeräten sowie in der Aus-
und
Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern besitzt.
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Unterweisungen
zum Einsatz von Atemschutz- Geräten dürfen nach BGR 190 nur
durch geeignete Personen durchgeführt werden, die z.B. bei
Hauptstellen für das Grubenrettungswesen, Feuerwehrschulen oder
dem jeweiligen Hersteller von Atemschutzgeräten ausgebildet und mindestens alle
fünf Jahre
regelmäßig fortgebildet wurden.
Unsere erfahrenen Atemschutzausbilder und -trainer mit der
Qualifikation zum Leiter des Atemschutzes bzw. zum Atemschutzausbilder
und der regelmäßigen Fortbildung nach BGR 190 bieten die fachliche
Grundlage für Schulungen im betrieblichen Atemschutz.
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Verantwortung im Atemschutz
Leiter des
Atemschutzes
BGR
190
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Seitenanfang |
Ausbilder
Atemschutz FwDV 2.
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Personen, die für Arbeiten unter Atemschutz,
zusätzlich
Rettungsaufgaben zum Auffinden und Retten von Personen in entsprechenden Arbeitsbereichen
durchführen sollen, erwerben das erforderliche Fachwissen
und die praktische Übung in Atemschutz- Übungsanlagen. Die Inhalte der Atemschutzausbildung sind
im Lernzielkatalog der FwDV 2 beschrieben. Die Ausbildung der
Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben wird nach FwDV 2
örtlich in
der Feuerwehr oder überörtlich, z. B. auf Kreisebene, an
Feuerwehrschulen oder gleichwertigen Einrichtungen, durchgeführt.
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Für die Ausbildung der
Einsatzkräfte sind
Feuerwehr-Ausbilder für Atemschutzgeräteträger
vorgesehen, die den
fachspezifischen Lehrgang zum Erwerb der
notwendigen Fachkunde an einer Landesfeuerwehrschule erfolgreich
abgeschlossen haben.
Unsere erfahrenen Atemschutzausbilder und
-trainer mit der
Qualifikation zum Ausbilder für Atemschutz in der Feuerwehr und
der
regelmäßigen Fortbildung nach BGR 190 bieten die fachliche
Grundlage für Aus- und Fortbildungen im Atemschutz mit
Rettungsaufgaben.
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Ausbildung im Atemschutz
FwDV
2
BGR
190
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Seitenanfang |
Sachkunde
Absturzsicherung BGG 906.
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Persönliche
Schutzausrüstungen gegen Absturz schützen bei Arbeiten mit
Absturzgefahr
vor schweren, oft sogar tödlichen Absturzunfällen von
hochgelegenen
Arbeitsplätzen ohne sicheren Stand. Diese
lebensrettenden Systeme müssen regelmäßig
durch Sachkundige auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit
geprüft und
gewartet werden. Gleiches gilt für Steigschutzeinrichtungen.
Sachkundig ist, wer mit seiner
fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse hat
und mit den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik
soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand und die
sachgerechte Anwendung von PSA gegen Absturz beurteilen kann.
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Befähigte Personen für den
sicheren
Einsatz und die sachkundige Prüfung der PSA
gegen Absturz müssen an einem
Lehrgang nach BGG 906
erfolgreich teilnehmen
und in einer Prüfung den Nachweis erbringen,
PSA gegen Absturz hinsichtlich der Anweisungen und Regeln
zuverlässig
prüfen und
die Anwendung vermitteln zu können.
Unsere
erfahrenen Trainer und Dozenten mit der Sachkunde zur Auswahl, Einsatz
und Prüfung von PSA gegen Absturz nach BGG 906 bieten damit eine
fundierte Grundlage für
Schulungen zum sicheren Umgang mit PSA gegen Absturz und
Steigschutzeinrichtungen.
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Prüfung von PSA gegen Absturz
Sachkunde
für PSA
gegen Absturz
BGR
198
BGR
199
BGG
906
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Seitenanfang |
Ausbilder
Flurförderzeuge BGG 925.
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Mit
dem
selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz
oder
Fahrerstand (i.d.R. Gabelstapler) dürfen nur Personen über 18
Jahren
beauftragt werden, die für diese Tätigkeit geeignet und
ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Fahrer
von
Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet
und befähigt,
wenn sie nach BGG 925 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von
Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" geschult worden
sind,
eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und
darüber einen
Nachweis vorlegen können. Zum Nachweis der Ausbildung und zur
schriftlichen Beauftragung zum Führen von Flurförderzeugen
werden sog.
"Fahrerausweise" ausgestellt.
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Als Ausbilder für Fahrer von
Flurförderzeugen kann tätig werden, wer die Qualifikation nach BGG 925 zur Ausbildung der Fahrer von
Flurförderzeugen erfüllt. Er muß auf Grund seiner fachlichen Ausbildung
und
Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der
Flurförderzeuge haben, mit den einschlägigen Vorschriften
und den allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut sein und an
einem Lehrgang für Ausbilder von Flurförderzeug- Fahrern erfolgreich teilgenommen
haben.
Unsere
erfahrenen Trainer und Dozenten mit der Qualifikation als Ausbilder von
Fahrern von Flurförderzeugen nach BGG 925 bieten damit
eine fundierte Grundlage für
Schulungen zum sicheren Führen von Gabelstaplern.
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Fahrerausbildung für
Gabelstapler
BGG
925
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Seitenanfang |
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