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Homepage Über uns  Team

Unser Team.
Spezialisten aus unterschiedlichen Fachrichtungen
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Methodik und Didaktik.
Mit Engagement und  Kommunikation zur
Ausbildungskompentenz

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Fach- und Sachkunde.
Vorgeschriebene Fach- und Sachkunde für Ausbilder
[Gefahrstoffe]
[Strahlenschutz]
[Atemschutz]
[Absturzsicherung]
[Flurförderzeuge]

K O M P E T E N Z   I M   T E A M !
Titelbild

Unser Team.
Die Arbeitssicherheit entwickelt sich von der technischen Verhinderung von Unfällen durch Berücksichtigung von Ergonomie, Psychologie, Qualitätssicherung und Umweltschutz zu einer ganzheitlichen Sicherheitsphilosopie. Werden Sicherheitsrisiken nicht ausgeschlossen, kann das Arbeitsergebnis nicht gewährleistet werden. Dies wird deutlich durch die bereits in den Normen vorgesehene Verknüpfung der Qualitäts-, Umweltschutz- und Arbeitsschutz- hin zu integrierten Managementsystemen.

Die technischen, organisatorischen und persönlichen Anforderungen für ein sicheres Arbeiten werden immer komplexer. 
Je nach Projektanforderungen bringen wir daher die passenden Spezialisten an einen Tisch, um diese Herausforderung anzunehmen!
Zusammenkunft ist ein Anfang.
Zusammenhalt ist ein Fortschritt.
Zusammenarbeit ist der Erfolg.
Henry Ford, Industrieller, 1863-1947

Durch effektives und effizientes Arbeiten im Team kombinieren wir die Kenntnisse und Fähigkeiten unserer Mitarbeiter, um ein Ergebnis zu erreichen, das für jedes einzelne Teammitglied allein nicht leistbar gewesen wäre. So entstehen Vorteile für Kunden, Mitarbeiter und das Unternehmen.

Unsere Mitarbeiter, Trainer und freien Dozenten
sind Spezialisten unterschiedlicher Fachrichtungen und haben umfangreiche Berufs- und Praxiserfahrung auf den Feldern der technischen Ausbildung, der Dozenten- und Trainer- Qualifikation sowie den notwendigen Fach- und Sachkunde-Nachweisen der entsprechenden Vorschriften ihres jeweiligen Fachgebietes.


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Methodik und Didaktik.
Mit unseren erfahrenen Trainern und Dozenten garantieren wir eine erwachsenengerechte und praxisnahe Bildungsarbeit. Um glaubwürdig zu sein, verfügen unsere Trainer und Dozenten über die nötigen Fachkenntnisse am Arbeitsplatz, ein souveränes Auftreten und strahlen persönliches Engagement aus. Voraussetzungen für die Ausbildertätigkeit sind eine abgeschlossene technische Ausbildung oder ein Fachhochschul- oder Universitätsstudiums in einer fachbezogenen Fachrichtung, sowie eine angemessene Berufserfahrung innerhalb des entsprechenden Tätigkeitsbereichs.

Mit Hilfe von Methoden der Erwachsenenbildung und dem Einsatz verschiedener Medien werden unsere Schulungen
vorbereitet und ansprechend gestaltet. Durch eine methodisch- didaktische Fortbildung erweitern Fachkräfte ihre betriebliche Erfahrung um berufs- und arbeitspädagogisches Fachwissen und erwerben so ihre Ausbildungskompetenz.
Kommunikation als wesentlicher Bestandteil einer Unterweisung ist dann erfolgreich, wenn sie auf  einer angenehmen Gesprächsebene erfolgt. Durch Einbeziehung, Fairness, Sachlichkeit und Anerkennung der Gesprächspartner und einer allgemein verständlichen Ausdrucksweise fördern wir die persönliche Ansprache. Die Teilnehmer sollen die Gründe für ein bestimmtes Verhalten erkennen und die Möglichkeit haben, selbst Vorschläge für sicherheitsgerechtes Verhalten zu machen.

Wir bieten eine große Auswahl an Schulungen, Training und Seminaren für unterschiedliche Zielgruppen. Darüber hinaus entwickeln wir zu aktuellen Themen ständig neue Seminare und Vorträge. Die aktive Gestaltung von Fachtagungen, Vorträgen und Workshops ergänzt unser Bildungsangebot. Die Ergebnisse unserer Qualifizierungs- und Beratungsprojekte nehmen auch unmittelbaren Einfluß in unsere betriebliche Sicherheitsarbeit. So sichern wir die Aktualität und Umsetzbarkeit unserer Lehrinhalte.

Lars Oliver Laschinsky
Lars Oliver Laschinsky arbeitet auch als Dozent für Berufsgenossenschaften und Fachinstitute von Fachhochschulen und Universitäten, sowie für weitere technische Bildungseinrichtungen. Als Fachreferent ist er auf zahlreichen Fachtagungen und Fortbildungen im Bereich Brand- und Explosionsschutz vertreten. 
SeitensymbolMitarbeiter-Profil: Lars Oliver Laschinsky

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SeitensymbolMethodik und Didaktik
SeitensymbolUnterweisen mit System
SeitensymbolTrainer- und Dozentenqualifizierung
Visitenkarte Lars Oliver Laschinsky


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Fachkunde §7 GefStoffV.
Die Gefahrstoffverordnung fordert vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen eine stoffbezogene Gefährdungsbeurteilung. Werden Gefahrstoffe verwendet, entstehen Gefahrstoffe in Arbeitsverfahren und Prozessen oder werden diese dabei freigesetzt, sind alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Diese Beurteilung ist die Grundlage aller für Sicherheit und Gesundheitsschutz erforderlichen Schutzmaßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt
werden.

Fachkundig im Sinne der Gefahrstoffverordnung ist, wer über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf das betreffende Sachgebiet verfügt, die er z. B. im Rahmen seiner geregelten Ausbildung oder seiner Berufsausübung erworben hat und die den Betreffenden für die jeweilige Aufgabe qualifizieren.

Unsere erfahrenen Trainer und Dozenten mit ihrer Qualifikation und regelmäßigen Fortbildung zur Fachkunde nach §7 GefStoffV bieten die fachliche Grundlage für Schulungen zum sicheren Umgang mit feuergefährlichen, ätzenden, giftigen und anderen Gefahrstoffen.

SeitensymbolGefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe
SeitensymbolFachkunde Gefahrstoffe
WebsymbolGefStoffV §7



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Fachkunde §30 StrSchV und §13 RöV.
Der Strahlenschutzbeauftragte plant und legt Strahlenschutzmaßnahmen fest, leitet und beaufsichtigt Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung. Zur Funktionskontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten Geräte, Einrichtungen usw. und zur
Belehrung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen benötigt er die entsprechende Fachkunde.
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung aktualisiert werden.
Die Fachkunde im Strahlenschutz nach §13 RöV bzw. § 30 StrSchV wird in der Regel durch eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Ausbildung erworben.

Unsere erfahrenen Trainer und Dozenten mit regelmäßig aktualisierter Fachkunde im Strahlenschutz nach §30 StrSchV und §13 RöV bieten damit eine fundierte Grundlage für Schulungen zu radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung.

SeitensymbolStrahlenschutzbeauftragter
WebsymbolStrahlenschutzverordnung §30
WebsymbolRöntgenverordnung §13



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Leiter Atemschutz BGR 190.
Atemschutzgeräte sind komplexe persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden durch Atemgifte und Sauerstoffmangel schützen.
Daher müssen ein einwandfreies Funktionieren der Atemschutzgeräte
und gute hygienische Bedingungen gewährleistet sein. Dies setzt eine zweckmäßige Lagerung und Instandhaltung voraus. Diese Aufgaben können verantwortlich z.B. an den Leiter des Atemschutzes übertragen werden, der die erforderlichen Kenntnisse in den Rechtsgrundlagen des Atemschutzes, in den Schutzfunktionen und Einsatzgrenzen der Atemschutzgeräte, in der Wartung und Prüfung von Atemschutzgeräten sowie in der Aus- und Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern besitzt.
Unterweisungen zum Einsatz von Atemschutz- Geräten dürfen nach BGR 190 nur durch geeignete Personen durchgeführt werden, die z.B. bei Hauptstellen für das Grubenrettungswesen, Feuerwehrschulen oder dem jeweiligen Hersteller von Atemschutzgeräten ausgebildet und mindestens alle fünf Jahre regelmäßig fortgebildet wurden.

Unsere erfahrenen Atemschutzausbilder und -trainer mit der Qualifikation zum Leiter des Atemschutzes bzw. zum Atemschutzausbilder und der regelmäßigen Fortbildung nach BGR 190
bieten die fachliche Grundlage für Schulungen im betrieblichen Atemschutz.

SeitensymbolVerantwortung im Atemschutz
SeitensymbolLeiter des Atemschutzes
WebsymbolBGR 190



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Ausbilder Atemschutz FwDV 2.
Personen, die für Arbeiten unter Atemschutz, zusätzlich Rettungsaufgaben zum Auffinden und Retten von Personen in entsprechenden Arbeitsbereichen durchführen sollen, erwerben das erforderliche Fachwissen und die praktische Übung in Atemschutz- Übungsanlagen. Die Inhalte der Atemschutzausbildung sind im Lernzielkatalog der FwDV 2 beschrieben. Die Ausbildung der Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben wird nach FwDV 2 örtlich in der Feuerwehr oder überörtlich, z. B. auf Kreisebene, an Feuerwehrschulen oder gleichwertigen Einrichtungen, durchgeführt.
Für die Ausbildung der Einsatzkräfte sind Feuerwehr-Ausbilder für Atemschutzgeräteträger vorgesehen, die den fachspezifischen Lehrgang zum Erwerb der notwendigen Fachkunde an einer Landesfeuerwehrschule erfolgreich abgeschlossen haben.

Unsere erfahrenen Atemschutzausbilder und -trainer mit der Qualifikation zum Ausbilder für Atemschutz in der Feuerwehr und der regelmäßigen Fortbildung nach BGR 190 bieten die fachliche Grundlage für Aus- und Fortbildungen im Atemschutz mit Rettungsaufgaben.

SeitensymbolAusbildung im Atemschutz
WebsymbolFwDV 2
WebsymbolBGR 190




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Sachkunde Absturzsicherung BGG 906.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz schützen bei Arbeiten mit Absturzgefahr vor schweren, oft sogar tödlichen Absturzunfällen von hochgelegenen Arbeitsplätzen ohne sicheren Stand. Diese lebensrettenden Systeme müssen regelmäßig durch Sachkundige auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft und gewartet werden. Gleiches gilt für Steigschutzeinrichtungen.  Sachkundig ist, wer mit seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse hat und mit den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung von PSA gegen Absturz beurteilen kann.
Befähigte Personen für den sicheren Einsatz und die sachkundige Prüfung der PSA gegen Absturz müssen an einem Lehrgang nach BGG 906 erfolgreich teilnehmen und in einer Prüfung den Nachweis erbringen, PSA gegen Absturz hinsichtlich der Anweisungen und Regeln zuverlässig prüfen und die Anwendung vermitteln zu können.

Unsere erfahrenen Trainer und Dozenten mit der Sachkunde zur Auswahl, Einsatz und Prüfung von PSA gegen Absturz nach BGG 906 bieten damit eine fundierte Grundlage für Schulungen zum sicheren Umgang mit PSA gegen Absturz und Steigschutzeinrichtungen.

SeitensymbolPrüfung von PSA gegen Absturz
SeitensymbolSachkunde für PSA gegen Absturz
WebsymbolBGR 198
WebsymbolBGR 199
WebsymbolBGG 906



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Ausbilder Flurförderzeuge BGG 925.
Mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand (i.d.R. Gabelstapler) dürfen nur Personen über 18 Jahren beauftragt werden, die für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach  BGG 925 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können. Zum Nachweis der Ausbildung und zur schriftlichen Beauftragung zum Führen von Flurförderzeugen werden sog. "Fahrerausweise" ausgestellt.
Als Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeugen kann tätig werden, wer die Qualifikation nach BGG 925 zur Ausbildung der Fahrer von Flurförderzeugen erfüllt. Er muß auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge haben, mit den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut sein und an einem Lehrgang für Ausbilder von Flurförderzeug- Fahrern erfolgreich teilgenommen haben.

Unsere erfahrenen Trainer und Dozenten mit der Qualifikation als Ausbilder von Fahrern von  Flurförderzeugen nach BGG 925 bieten damit eine fundierte Grundlage für Schulungen zum sicheren Führen von Gabelstaplern.

SeitensymbolFahrerausbildung für Gabelstapler
WebsymbolBGG 925



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