Zitat
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"Es
ist ein himmelweiter Unterschied, ob wir eine Wand von innen oder
von außen betrachten."
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Brigitte
Fuchs, *1951, Schweizer Autorin
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Befahrerlaubnis
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Vor
Beginn der Arbeiten hat der Unternehmer oder eine beauftragte
verantwortliche Person eine Gefährdungsbeurteilung
durchzuführen und gegen die
ermittelten Gefährdungen und Belastungen technische oder
organisatorische Maßnahmen zu treffen.
Die festgelegten Maßnahmen sind in der
Betriebsanweisung oder
im Erlaubnisschein (Befahrerlaubnis) festzuhalten.
Der Aufsichtführende, der Sicherungsposten und der Auftragnehmer
haben durch Unterschrift auf dem Erlaubnisschein die Kenntnis über
die festgelegten Maßnahmen zu bestätigen.
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Konzept:
Sicheres Arbeiten in Behältern
und engen Räumen
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Arbeiten in und an Behältern oder Hohlräumen,
Schächten und Kanälen zur Reparatur, Reinigung oder Wartung
sind gefährlich. Immer wieder ereignen sich tödliche
Unfälle durch Sauerstoffmangel oder Atemgifte. Das
sichere Arbeiten in Behältern und engen Räumen muß
daher sorgfältig geplant und umgesetzt werden. Alle zu treffenden
Schutzmaßnahmen müssen in der Befahrerlaubnis dokumentiert
werden.
Für die Qualifizierung von
Führungskräften, die für Arbeiten in
Behältern
und engen Räumen Freigabeverfahren und Aufsicht durchführen sollen, bieten
wir die praxisbezogene Ausbildung zur Planung, sicheren
Durchführung und Erstellung eines Rettungskonzeptes.
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Technik:
Übungsanlagen für
Arbeiten
in räumlicher Enge
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Für
die Gefährdungsbeurteilung für
Arbeiten in Behältern und in engen Räumen konstruieren wir
Übungsanlagen als Behälter-,
Tank- und Silo- Anlagen zur Darstellung einer
anspruchsvollen
und aufgabengerechten Übungsumgebung. An den
Industrie- und Tankanlagen nachempfundenen Übungsanlagen
können alle arbeitsvorbereitenden Maßnahmen zum sicheren
Befahren von Behältern trainiert werden:
Kriech- und Hindernisstrecken
Technische Anlagen
Tank- und Siloanlagen
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Training:
Fachkunde zur Freigabe
zum Befahren von Behältern
(Befahrerlaubnis)
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Freigabe
von Arbeiten
in Behältern und engen Räumen
Personen, welche die
Aufsicht für Arbeiten in
Behältern, Silos
und engen Räumen führen und
weisungsbefugt sind, können im
Auftrag des
Unternehmers den erforderlichen
Erlaubnisschein im Freigabeverfahren ausstellen. Er hat die Einhaltung
der
im Erlaubnisschein
festgelegten Schutzmaßnahmen zu überwachen.
Aufgaben und Verantwortung
Gefährdungsbeurteilung
Freimessung und Kontrolle
Zugangsverfahren
Persönliche
Schutzausrüstung
Sicherheitsposten und Kommunikation
Rettungskonzept
Freigabeverfahren
(Befahrerlaubnis)
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Stichwort
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Freigabe
Aufsicht
Befahren
Behälter
Befahrerlaubnis
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Vorschriften
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Unser Training erfüllt die Anforderungen an die
Unterweisungspflichten nach §12 ArbSchG
i.V.m. § 4 BGV A1 und BGR 117
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Qualifikation
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Erfahrene Fachlehrer und Trainer mit der Qualifikation zum Ausbilder im Atemschutz nach BGR 190
vermitteln den richtigen Umgang und das sichere Arbeiten mit
Atemschutzgeräten.
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Interesse?
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Haben
Sie Interesse an der Fachkunde zur Freigabe von Arbeiten in
Behältern? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder
nutzen Sie unser Kontaktformular.
Gerne informieren wir Sie persönlich
und erstellen
Ihnen
ein Angebot! |
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